AKTUELLE INFORMATION ZUM CORONA-VIRUS (COVID-19)

Liebe Patienten,
die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hält weiter an. Nach Angaben des Robert Koch Instituts (RKI) sind in Deutschland bislang nur wenige bestätigte Infektionsfälle mit dem neuen Virus aufgetreten. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird vom RKI aktuell daher als gering bis mäßig eingeschätzt (Stand: 26.2.2020). Ziel ist es, die Infektionsketten so schnell wie möglich zu unterbrechen. Beachten Sie daher bitte folgende Informationen:

 

Wenn Sie akute Atembeschwerden haben (Fieber, Husten, Halsschmerzen etc.) UND Sie bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in Risikogebieten waren

ODER

bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten, gelten Sie als Coronavirus-Verdachtsfall.

 

Aufgrund der in diesem Fall nötigen Isolationsmaßnahmen bitten wir Sie, unsere Praxis nicht persönlich zu betreten, sondern sich telefonisch bei uns zu melden,  um die weitere Behandlung zu besprechen. Telefonnummer: 0201 233 222

 

Vielen Dank!
Ihr Praxis-Team

 

 

Patienteninformation zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
MVZ Limbecker Platz Essen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Herold und Herrn Dr. Boris Francki, Limbecker Platz 4 / Friedrich-Ebert-Straße 2, 45127 Essen, Telefon: 0201- 233 222 / Telefax: 0201- 233 506
E-Mail: drthomasherold@yahoo.de / Homepage: www.doktor-herold.de7

 

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
CS-N-Datenschutz, Carsten Schwolow, Im Taubental 25, 41468 Neuss
Telefon: 02131/70 85 2 20 / Telefax: 02131/70 85 2 12, Mobiltelefon: 0171 / 75 84 522
E-Mail: ra@schwolow.de / Homepage: www.cs-data-consulting.de

 

3. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen
Durchführung und Verwaltung der zahnärztlichen Beratung und Behandlung, Abrechnung von GKV-Leistungen mit Stellen nach dem SGB V (insbesondere der KZVWL), Abrechnung von Privatleistungen, externe Abrechnung über Dienstleister, Erteilung erforderlicher Auskünfte

 

4. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Behandlungsvertrag; Pflicht zum Führen einer Behandlungsdokumentation (§ 630f Abs. 1 BGB); bei GKV-Patienten auch gesetzliche Pflicht zur Erbringung der vertragszahnärztlichen Leistungen (§ 95 SGB V); bei externer Abrechnung Einwilligung des Betroffenen; bei Auskunftserteilung gesetzliche Pflichten oder Einwilligung des Betroffenen.

 

5. Empfänger / Kategorien von Empfängern
Zahntechnisches Labor, andere Heilberufsangehörige, gesetzliche oder beauftragte Abrechnungsstellen, Krankenkassen, Versicherungen oder Beihilfestellen, Behörden, Gerichte.

 

6. Empfänger in einem Drittland/eine internationale Organisation (z.B. bei Nutzung von Cloud-Diensten)
Eine Übermittlung in Drittländer oder internationale Organisationen findet nicht statt und ist auch nicht beabsichtigt.

 

7. Dauer der Speicherung
Die Dauer der Speicherung richtet sich im Wesentlichen nach den gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere § 12 Abs. 1 Berufsordnung der ZÄKWL (10 Jahre), § 630 f Abs.3 BGB (10 Jahre), §§ 28 Abs. 3 RöV und 85 Abs. 3 StrlSchV (mindestens 10 Jahre).

 

8. Rechte der Betroffenen
Betroffene können folgende Ansprüche gegenüber dem o.g. Verantwortlichen oder dem bestellten Datenschutzbeauftragten geltend machen:

  • Auskünfte nach § 15 EU-DSGVO über die Datenverarbeitung einschließlich Auskünfte über die hier genannten, diesbezüglichen Rechte;
  • Berichtigung oder Ergänzung von Daten nach Art. 16 EU-DSGVO, wobei Änderungen in der Behandlungsdokumentation als solche erkennbar bleiben müssen, siehe § 630f Abs. 1 BGB;
  • Löschung oder Sperrung von Daten nach Art. 17 bzw. 18 EU-DSGVO, bei der Behandlungsdokumentation wegen der Aufbewahrungspflichten ist nur Sperrung möglich;
  • Widerspruchsrecht nach Art. 21 EU-DSGVO, wobei die Verarbeitung in der Praxis in der Regel nicht auf der in der Vorschrift genannten Grundlage erfolgt;
  • Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO, also auf Erhalt der Daten in maschinenlesbarem Format und auf Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen.

9. Recht auf Widerruf einer Einwilligung
Soweit die Verarbeitung der Daten nicht auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage, sondern einer Einwilligung des Betroffenen erfolgt, kann diese jederzeit durch formlose Erklärung gegenüber dem Verantwortlichen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

10. Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde
Jede von der Verarbeitung betroffene Person hat nach Art. 77 EU-DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung gegen das Datenschutzrecht verstößt; für NRW: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 200444, 40102 Düsseldorf.

 

11. Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, die Daten Dritten bereitzustellen und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Berufsrechtlich (§ 12 Abs. 3 Berufsordnung ZÄKWL) besteht – soweit ein Einverständnis des Patienten vorliegt oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist – die Pflicht, einem an der Behandlung beteiligten oder begutachtenden Zahnarzt oder Arzt die eigene Behandlungsdokumentation vorübergehend zu überlassen und ihn über die Behandlung zu informieren. Ähnliche Verpflichtungen können sich insbesondere aus dem Sozialrecht ergeben wie bei einer Wirtschaftlichkeits-/Abrechnungsprüfung oder im Rahmen der Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder der Unfallversicherung. Pflichten zur Übermittlung von Daten bestehen zudem nach dem Infektionsschutzgesetz. Verstöße gegen diese Pflichten können berufs- bzw. vertragszahnarztrechtlich sanktioniert werden oder sogar zu einem Verlust der zahnärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit führen.

 

Vertragliche Verpflichtungen zur Datenweitergabe bestehen ggü. den Abrechnungsdiensten, bezüglicher derer eine Patienteneinwilligung zu erteilen ist bzw. vorliegen muss.

 

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